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   LG Detmold, 09.05.2022 - 23 KLs - 31 Js 1112/21 - 4/22   

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https://dejure.org/2022,42003
LG Detmold, 09.05.2022 - 23 KLs - 31 Js 1112/21 - 4/22 (https://dejure.org/2022,42003)
LG Detmold, Entscheidung vom 09.05.2022 - 23 KLs - 31 Js 1112/21 - 4/22 (https://dejure.org/2022,42003)
LG Detmold, Entscheidung vom 09. Mai 2022 - 23 KLs - 31 Js 1112/21 - 4/22 (https://dejure.org/2022,42003)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.11.2017 - 2 StR 460/16

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei

    Auszug aus LG Detmold, 09.05.2022 - 23 KLs 4/22
    Diese haben auch eine vorgreifende Bedeutung für die Tat am 01. Oktober 2021, die sich mit gleichartigem Deliktsverlauf bei einem engen zeitlichen und situativen Zusammenhang ohne Zäsur als Fortsetzung der als Heranwachsender begonnenen Tatserie darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2017 - 2 StR 460/16).
  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 84/15

    Eventualvorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die

    Auszug aus LG Detmold, 09.05.2022 - 23 KLs 4/22
    Die dem Täter bekannte objektive Gefährlichkeit der Tathandlung stellt dabei einen wesentlichen, wenngleich nicht den alleine maßgeblichen Indikator dar (BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 4 StR 312/20 - juris Rn. 5 ff.; Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15 - juris Rn. 12).
  • BGH, 24.06.2021 - 4 StR 79/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (Absicht Erreichung höchstmöglicher

    Auszug aus LG Detmold, 09.05.2022 - 23 KLs 4/22
    Auch eine erhebliche Eigengefährdung, die gegen die Annahme eines Tötungsvorsatzes sprechen würde (BGH, Urteil vom 24. Juni 2021 - 4 StR 79/20 - juris Rn. 22), war angesichts der gefahrenen Geschwindigkeiten und den ungeschützten Passanten nicht anzunehmen.
  • BGH, 10.06.2021 - 4 StR 312/20

    Versuchter Totschlag; bedingter Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; Abgrenzung von

    Auszug aus LG Detmold, 09.05.2022 - 23 KLs 4/22
    Die dem Täter bekannte objektive Gefährlichkeit der Tathandlung stellt dabei einen wesentlichen, wenngleich nicht den alleine maßgeblichen Indikator dar (BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 4 StR 312/20 - juris Rn. 5 ff.; Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15 - juris Rn. 12).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus LG Detmold, 09.05.2022 - 23 KLs 4/22
    Eine konkrete Gefahr im Sinne des § 315c StGB liegt vor, wenn Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt worden ist, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94: "Beinaheunfall").
  • BGH, 20.03.2001 - 4 StR 33/01

    Ähnlicher gefährlicher Eingriff; Hindernisbereiten; Erheblichkeit des Eingriffs;

    Auszug aus LG Detmold, 09.05.2022 - 23 KLs 4/22
    Ein solcher ist nur anzunehmen, wenn sich das Verhalten des Täters als verkehrsfremder und nicht nur verkehrswidriger Eingriff darstellt (BGH, Beschluss vom 20.März 2001 - 4 StR 33/01 - juris Rn. 5).
  • BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20

    Urkundenfälschung (Konkurrenzen: einheitliches Gebrauchmachen bei mehrfacher

    Auszug aus LG Detmold, 09.05.2022 - 23 KLs 4/22
    Die Nutzung des Fahrzeugs mit den Kennzeichenschildern stellt ein Gebrauchmachen dar (BGH in NStZ-RR 2020, 384).
  • BGH, 17.02.2021 - 4 StR 225/20

    Stuttgarter "Raser-Fall" rechtskräftig abgeschlossen: Erste Entscheidung des

    Auszug aus LG Detmold, 09.05.2022 - 23 KLs 4/22
    Dass er dadurch - als Endziel - der verfolgenden Polizeistreife entkommen wollte, hindert die Annahme des Tatbestandes nicht (BGH in NJW 2021, 1173 (1175)).
  • OLG Hamm, 06.06.2006 - 2 Ss 532/06

    Straßenverkehrsgefährdung; Überholen, Nötigung; konkrete Gefahr; Beinaheunfall

    Auszug aus LG Detmold, 09.05.2022 - 23 KLs 4/22
    Maßgeblich sind dabei insbesondere die objektiven Umstände des Einzelfalls, wie die gefahrenen Geschwindigkeiten, Abstände und die Beschaffenheit der Straße zur Ermittlung von Ausweichmöglichkeiten (OLG Hamm, Beschluss vom 06. Juni 2006 - 2 Ss 532/06 - juris Rn. 10).
  • OLG Hamm, 11.09.2014 - 4 RVs 111/14

    Anforderungen an die Feststellung einer konkreten Gefahr bei § 315c StGB

    Auszug aus LG Detmold, 09.05.2022 - 23 KLs 4/22
    Eine konkrete Gefahr liegt nicht vor, wenn auf das verkehrswidrige Verhalten durch ein im Bereich einer verkehrsüblichen Reaktion liegendes Ausweichverhalten reagiert und der Unfall so abgewendet werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 11. September 2014 - III-4 RVs 111/14, 4 RVs 111/14 - juris Rn. 17).
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